Fonduewelt-Eventgastro UG (Ars Vini) - Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. GELTUNGSBEREICH
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die (teilweise) mietweise Überlassung von Räumen und des Restaurants der Firma Fonduewelt-Eventgastro UG, Firmensitz "Fährhaus Saatwinkel", Im Saatwinkel 15, 13599 Berlin (nachfolgend Ars Vini) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Ars Vini.
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Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ars Vini, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
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Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
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Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Ars Vini zustande; diese sind die Vertragspartner.
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Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Ars Vini eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Ars Vini haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Ars Vini die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ars Vini beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Ars Vini beruhen. Einer Pflichtverletzung von Ars Vini die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Ars Vini auftreten, wird Ars Vini bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Ars Vini auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen Ars Vini verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ars Vini.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
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Ars Vini ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von Ars Vini zugesagten Leistungen zu erbringen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von Ars Vini zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von Ars Vini an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
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Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von Ars Vini allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
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Rechnungen von Ars Vini ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Ars Vini ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Ars Vini berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Ars Vini bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Ars Vini ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Ars Vini aufrechnen oder mindern.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (VOLL-STORNIERUNG)
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Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Ars Vini geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Ars Vini. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall der vereinbarte Mindestumsatz aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Ars Vini zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Dies gilt jedoch nicht im Pandemiefall. Pandemie-Zusatzklausel: Sollte es die Situation zum Zeitpunkt des Events nötig machen und von Seiten des Senats Einschränkungen innerhalb geschlossener Räume erlassen werden, so findet die Feier auf unserer 500 qm2 großen, überdachten Seeterrasse im Freien statt. Auch dort können die gebuchten Menüpunkte an einzelnen Tischgruppen serviert werden. Sollte es zu einem vollständigen Shutdown kommen und die Veranstaltung generell untersagt sein, so entfallen nur in diesem Fall etwaige Stornierungs- bzw. No-Show-Gebühren, sondern wird Fährhaus Saatwinkel einen Ausweichtermin zur späteren Durchführung der Veranstaltung in Absprache mit dem Kunden zur Verfügung stellen.
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Sofern zwischen Ars Vini und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Ars Vini auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Ars Vini ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
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Tritt der Kunde zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Ars Vini berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen. Erfolgt der Rücktritt zwischen der 4. und 1. Woche, ist das Ars Vini berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 70% des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 100% des Speiseumsatzes.
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Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. Wurde noch keine Menüauswahl getroffen, wird die für den Veranstaltungstag geltende preisgünstigste Hauptgang-Variante („Menüpunkt II“ im Angebot, siehe www.arsvini.de) zugrunde gelegt. In den Monaten März-August sind dies 22,50 € p.P., in allen anderen Monaten 34,50 € p.P..
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Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DURCH ARS VINI
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Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Ars Vini in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Ars Vini auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
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Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Ars Vini ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Ferner ist Ars Vini berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Ars Vini nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Ars Vini begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ars Vini in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ars Vini zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
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Bei berechtigtem Rücktritt des Ars Vini entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. REDUZIERUNG DER TEILNEHMERZAHL (Teil-Stornierung)
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Die endgültige Teilnehmeranzahl muss dem Ars Vini bis 3 Werktage vor dem Veranstaltungstermin (12 Uhr) mitgeteilt werden und gilt sodann als verbindliche Rechnungsgrundlage. Spätere Reduzierungen der Teilnehmerzahl werden (mit Ausnahme der Menüpunkte I+IV) vollständig in Rechnung gestellt.
VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
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Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Ars Vini. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).
VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
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Soweit Ars Vini für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Ars Vini von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
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Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von Ars Vini bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Ars Vini gehen zu Lasten des Kunden, soweit Ars Vini diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Ars Vini pauschal erfassen und berechnen.
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Der Kunde ist mit Zustimmung von Ars Vini berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann Ars Vini eine Anschlussgebühr verlangen.
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Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen von Ars Vini ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
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Störungen an von Ars Vini zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Ars Vini diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNGEN MITGEBRACHTER SACHEN
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Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Ars Vini übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Ars Vini. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
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Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist Ars Vini berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Ars Vini berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Ars Vini abzustimmen.
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Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf Ars Vini die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Ars Vini für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
X. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
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Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
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Ars Vini kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin.
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Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Ars Vini. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Berlin.
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Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.